„Klarheit und Erleichterung“
DEHOGA Sachsen begrüßt Erlass zum Beschäftigungsübergang
Junge, ausländische Fachkräfte waren nach Ausbildungsabschluss durch das Auslaufen der Arbeitserlaubnis oft zur Untätigkeit gezwungen. Ein Erlass des Sächsischen Staatsministerium des Innern schafft nun Abhilfe. Mehr als 10.000 Auszubildende und ihre jeweiligen Betriebe profitieren.
Dresden, 11. Dezember 2025 – Das Sächsisches Staatsministerium des Innern hat am 21. November 2025 einen Erlass verabschiedet, der den nahtlosen Berufseinstieg von ausländischen Auszubildenden, Studierenden und Berufsanerkennungsabsolventen vereinfacht. Kernpunkt ist die Verlängerung der Arbeitserlaubnis um drei Monate über das Ausbildungsende hinaus. Davon profitieren aktuell mehr als 10.000 junge Menschen in dualer oder schulischer Ausbildung. Der DEHOGA Sachsen, der als Vertreter der Gastrobranche für diese Lösung gekämpft hatte, begrüßt den Erlass als wichtigen Schritt zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften.
„Aktuell erlernen etwa 900 Auszubildende mit ausländischen Wurzeln in Sachsen einen Beruf in der Gastronomie, davon werden etwa 400 bereits im kommenden Jahr ihren Abschluss machen“, sagt Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen. „Diese motivierten jungen Fachkräfte werden in den Betrieben dringend gebraucht. Durch die Verlängerung der Arbeitserlaubnis über das Ausbildungsende hinaus ist jetzt erstmals der nahtlose Übergang in die Beschäftigung möglich.“ Das schaffe Sicherheit auf beiden Seiten.
Und es steigert die Attraktivität Sachsens als Ausbildungsstandort für junge Menschen aus dem Ausland. Angesichts mangelnder Bewerber auf Ausbildungsstellen werben sächsische Unternehmen zunehmend jenseits der Grenzen Deutschlands um Talente. Dabei belegt Vietnam als Herkunftsland mittlerweile einen Spitzenplatz – so auch in der Gastrobranche. Mehr als 60 Prozent der aktuellen Azubis in sächsischen Betrieben der Gastronomie- und Hotellerie besitzen einen vietnamesischen Pass. Die Erfahrungen mit den Fachkräften aus dem asiatischen Land sind durchweg positiv.
Das Ausbildungsende war bisher ein kritischer Punkt, da der Aufenthaltszweck und die damit verbundene Beschäftigungserlaubnis, die laut §§ 16 ff. Aufenthaltsgesetz an die Berufsausbildung anknüpften, damit automatisch endeten. Kam es zu Verzögerungen bei der Erteilung von Anschlussaufenthaltstiteln nach §§ 18 ff. Aufenthaltsgesetz, die den Aufenthalt von ausländischen Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung regeln, war eine nahtlose Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb nicht möglich. Jetzt haben Bewerber und Betriebe eine dreimonatige Übergangsfrist, um bis zur Erteilung der Anschlussaufenthaltserlaubnis die Beschäftigung uneingeschränkt fortzusetzen.
„Ich danke dem Sächsischen Staatsministerium des Innern für diese schnelle und unbürokratische Lösung“, sagt Axel Klein. „Nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in zahlreichen weiteren Branchen, in denen ausländische Fachkräfte eine tragende Rolle spielen, bringt diese Regelung Klarheit und Erleichterung.“
Über DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. (DEHOGA Sachsen): Der DEHOGA Sachsen ist die Berufsorganisation des Gastgewerbes in Sachsen. Er vertritt die Interessen der verschiedenen Betriebstypen in Gastronomie und Hotellerie. Als moderner Branchenverband setzt sich der DEHOGA Sachsen für die Verbesserung der gewerbepolitischen Interessen sowie für eine zukunftsweisende Wirtschaftspolitik ein. Zudem ist der Verband kompetenter Gesprächs- und Verhandlungspartner gegenüber Politik und Wirtschaft. Sein Ziel ist, Gegenwart und Zukunft des Gastgewerbes zu sichern, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe weiter zu verbessern und dessen Ansehen zu fördern. www.dehoga-sachsen.de